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Selbstverwaltung

Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher

knees%20susanne © Heike Albrecht

Aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung wird die Bürgervorsteherin/ der Bürgervorsteher gewählt. Sie/er ist die/der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung.

Das unentziehbare Vorschlagsrecht hierfür hat die stärkste Fraktion.

Die Bürgervorsteherin der Stadt Oldenburg in Holstein heißt Susanne Knees (CDU) und ist am 08. Juni 2023 in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein gewählt worden.

Aufgaben der Bürgervorsteherin 

Nach Beratung mit dem Bürgermeister setzt die Bürgervorsteherin die Tagesordnung fest und lädt zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein. Die Sitzungen werden von ihr geleitet und sie ist verantwortlich für deren ordnungsgemäßen Ablauf.

Weiterhin vertritt die Bürgervorsteherin die Belange der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Bürgermeister als verwaltungsleitendem Organ, sowie in gerichtlichen Verfahren.


Bei Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft mit Anregungen und Beschwerden, haben alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht sich an die Stadtverordnetenversammlung zu wenden. Die Bürgervorsteherin ist hier der direkte Ansprechpartner.

Bei öffentlichen Anlässen verteten die Bürgervorsteherin und der Bürgermeister die Stadt Oldenburg in Holstein nach Außen. Sie stimmen Ihr Auftreten gegenseitig ab.

Besuchszeiten:

Nach Absprache mit der Assistenz des Bürgermeisters - Tel.: 0 43 61 - 498-101.

Vertretung:

  1. Stellvertretender Bürgervorsteher Lennart Maaß
  2. Stellvertretender Bürgervorsteher Wolfgang Seidel

 Rechtliche Grundlagen

Durch die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, die Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein und die Geschäftsordnung für die Stadtverordentenversammlung Oldenburg in Holstein, wird das Handeln des Bürgervorstehers bestimmt.

Kontakt:

Susanne Knees

Bürgervorsteherin

Markt 1
Rathaus
23758 Oldenburg in Holstein

Stadtverordnete

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind die sogenannten Stadtverordneten. Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen.

Die Stadtverordneten bereiten ihre parlamentarische Arbeit innerhalb ihrer Fraktion oder Partei vor und fällen in vorangegangen Diskussionen die Entscheidung darüber, wie sich in den Abstimmungen über Vorlagen verhalten. Stadtverordnete können jedes kommunale Thema aufgreifen und hierzu Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen stellen.

Alle aktuellen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung


Die Ausschüsse

Die Stadtverordnetenversammlung kann die Vielzahl der anstehenden Probleme nicht alleine in ihren Sitzungen behandeln, denn sie fasst jedes Jahr viele Beschlüsse. Jeder dieser Beschlüsse beinhaltet eine Vorlage, die aus einem einseitigen Antrag oder auch aus dem  Haushaltsplan der Stadt Oldenburg in Holstein bestehen kann.

Um diese Vielzahl von Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die parlamentarische "Vorarbeit" leisten. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Sie bestimmt auch, wie viele Mitglieder ein Ausschuss haben soll. Lediglich der (Haupt- und) Finanzausschuss muss aufgrund gesetzlicher Vorschrift in jedem Fall eingerichtet werden.

Die Ausschüsse wählen ein Mitglied für den Vorsitz und seine Stellvertretung. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Dem Ausschuss werden alle Vorlagen, für die er zuständig ist, von der Stadtverordnetenvorsteherin/vom Stadtverordnetenvorsteher zur Beratung zugewiesen. Nach Behandlung der Vorlagen erfolgt eine Abstimmung in den Fachausschüssen. Diese Abstimmung ist zugleich eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung, ebenso zu entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt letztendlich über diese Empfehlung ab und trifft damit die endgültige Entscheidung.


Derzeit gibt es folgende Ausschüsse:

Ausschüsse

Fraktionen

Christlich Demokratische Union (CDU) mit 7 Stadtverordneten

Sozialdemokratische Partei Deutschland (SPD) mit 6 Stadtverordneten

Bündnis 90 / Die Grünen mit 4 Stadtverordneten

Freie Bürgerliste Oldenburg/Holstein (FBO) mit 4 Stadtverordneten


Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 das Ergebnis der Gemeindewahl am 14. Mai 2023 festgestellt.

Hier finden Sie das Wahlergebnis der Kommunalwahl 2023

Die Ergebnisse zur Kommunalwahl am 14.05.2023 für die Stadt Oldenburg in Holstein finden Sie auch online hier:

Ergebnisse Gemeindewahlen 2023 Schleswig-Holstein in Oldenburg in Holstein, Stadt (wahlen-sh.de)

Entsendung Delegierter und städtischer Vertreterinnen und Vertreter

Delegierte im Städtebund

Nach § 9 Absatz 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein entsendet die Stadt Oldenburg in Holstein als Stadt mit bis zu 10.000 Einwohnern 3 stimmberechtigte Delegierte in die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig Holstein.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08. Juni 2023 folgende Stadtverordnete als Delegierte in die Mitgliederversammlung des Städtbundes entsendet: 

1. Jens Junkersdorf (CDU)

2. Torsten Ewers (SPD)

3. Jörg Wehrend (Bündnis 90/Die Grünen)


Vertreter/innen:

1. Christian Sturtz (CDU)

2. Dr. Theodor Siebel (SPD)

3. Katja Seemann (Bündnis 90/Die Grünen) 


Gastdelegierter:

Bürgermeister Jörg Saba

Volkshochschule

Nach § 12 Absatz 1 der Satzung der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e.V. muss im erweiterten Vorstand die Stadt Oldenburg in Holstein mit mindestens einem Mitglied vertreten sein. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08. Juni 2023 folgenden Stadtverordneten in den erweiterten Vorstand der Volkshochschule Oldenburg in Holstein e.V. entsendet:

Vertreter: Thomas Lange (SPD)

Beiräte der örtlichen Kindergärten

In den Beirat des Kindergartens des Paritätischen Wohlfahrtverbandes sind entsprechend der Regelungen im Trägervertrag 3 Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Diese vertreten die Stadt, soweit erforderlich, auch bei den übrigen Kindergärten.

Die Stadtverordentenversammlung hat folgende Personen in die Beiräte der örtlichen Kindertagesstätten entsendet:

1. Franziska von Richthofen (CDU)

2. Finja Aagard      

3. Katja Seemann (Bündnis 90/Die Grünen)

Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08. Juni 2023 folgende Stadtverordnete in den Aufsichtsrat entsendet:

1. Susanne Knees (CDU)

2. Klaus Zorndt (SPD)

3. Joachim Stratmann (Bündnis 90/Die Grünen)

4. Wolfgang Seidel (FBO)

Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08. Juni 2023 mit Wirkung vom 28. Juni 2023 folgende Stadtverordnete als Mitglieder in den Aufsichtsrat entsendet:

1. Susanne Knees (CDU)

2. Klaus Zorndt (SPD)

3. Joachim Scholz (FBO)

4. Joachim Stratmann (Bündnis 90/Die Grünen)

Ersatzmitglieder:

1. Henning Meinecke (CDU)

2. Lennart Maaß (SPD)

3. Gerhard Jooß (FBO)

4. Marlis Kripke (Bündnis 90/Die Grünen)

Aufsichtsrat der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft gGmbH

Die Stadtverwaltung hat am 08. Juni 2023 bzw. 26. Juni 2023 folgende Personen in den Aufsichtsrat der

Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft gGmbH entsendet:

1. Volker Flohr

2. Torsten Ewers

3. Heinrich Untermann

4. Katja Seemann

5. Jörg Schumacher

6. Dr. Stephanie Barth

7. Sven Jessen (WFO)


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