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10. Einwendung zur mangelhaften Anbindung SPNV/SPFV

10. Einwendung zur mangelhaften Anbindung SPNV/SPFV

Der Verlust der direkten Fernverkehrsanbindung (SPFV) wird aufgrund der zu erreichenden Fahrtzeit von Hamburg-Kopenhagen in unter 150 Minuten befürchtet.

Aufgrund der geplanten niedrigen Verkehrszahlen für den Nahverkehr im Nordkreis, wird die Region künftig nicht nachhaltig im SPNV angebunden. Es wird daher gefordert, dass eine nachhaltige, dauerhafte Anbindung im SPNV (Halbstundentaktung) für OSTHOLSTEIN, mit der Anbindung OLDENBURG in HOLSTEIN zugesichert wird. Es wird ein schneller Expressverkehr für Gesamtostholstein im grenzüberschreitenden Verkehr gefordert, um so die Attraktivität der Strecke zu fördern, die Vorteile der Schienenanbindung von und nach Dänemark für die Region zu nutzen und durch Reduzierung des Individualverkehres, künftig einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz im Kreis Ostholstein zu leisten.

Es wird ebenso eine direkte Anbindung im SPFV im Haltepunkt (HP) OLDENBURG in HOLSTEIN gefordert. Diese muss nach Fertigstellung dauerhaft zugesichert werden. Hierzu ist eine Anpassung des Bahnhaltepunktes in der Länge erforderlich, um insbesondere dem SPFV einen Halt zu ermöglichen. Dabei muss der Haltepunkt Oldenburg in Holstein als einziger Fernverkehrshalt im Kreis Ostholstein ausgestaltet werden. Anderenfalls ist zu befürchten, dass die Stadt OLDENBURG in HOLSTEIN durch die Feste Fehmarnbeltquerung und die Schienenanbindung nicht profitieren wird, jedoch gleichzeitig die negativen Auswirkungen zu tragen hat. Diese führen in der Folge zu einer negativen Entwicklung der Standortfaktoren für das Wohnen und Leben in der Stadt OLDENBURG in HOLSTEIN. Dieser Umstand wird nicht akzeptiert und bedarf eines Ausgleiches durch die Vorhabenträgerin.

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