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5. Einwendung gegen die geplante Lage des Haltepunktes Oldenburg in Holstein

5. Einwendung gegen die geplante Lage des Haltepunktes Oldenburg in Holstein

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 28. März 2019 sieht eine Verlagerung des HP OLDENBURG in HOLSTEIN an die L59 (ab Streckenkilometer 154,400) vor. Dies ist mit einer Veränderung der Höhenlage der Trasse vor und im Bereich Göhl nach einer Tieferlegung des Gleisbettes möglich.

Es wird daher gefordert, die bereits mit der Vorhabenträgerin kommunizierte und vereinbarte Tieferlegung der Trasse vor Göhl, in das Planfeststellungsverfahren einzubringen. Gleichzeit wird die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung der Stadt OLDENBURG in HOLSTEIN vom 28. März 2019, hier Verlagerung des Bahnhaltepunktes in Richtung L59 als Forderung in das Verfahren eingebracht.

In jedem Fall wird gefordert, dass eine Anbindung des Haltepunktes, unabhängig der Lage des HP, nicht über die Straße MILCHDAMM erfolgt.

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