Lärmaktionsplanung der Stadt Oldenburg in Holstein
Zur Umsetzung der Umgebungsrichtlinie sind von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Lärmaktionspläne sind gem. § 47 d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Die Öffentlichkeit muss gem. 47 d Abs.3 BImSchG die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Die aktuelle Lärmkartierung von 2017 ist unter folgendem Link im Lärmatlas des LLUR veröffentlicht: http://www.umweltdaten.landsh.de/laermatlas
Die Stadt Oldenburg hat ihren Lärmaktionsplan überprüft und der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat am 28.03.2018 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Die Unterlagen liegen in Zimmer 0.03 des Fachbereiches 3: Bau, Umwelt und Liegenschaften der Stadt Oldenburg in Holstein, Rathaus, Markt 1, vom 09. April 2018 bis einschließlich 11. Mai 2018
während der Dienststunden öffentlich aus. Ergänzend dazu können die Unterlagen ebenfalls während des o.g. Zeitraums im Internet eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Oldenburg in Holstein, den 29. März 2018
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
gez. Martin Voigt (L.S.)
Hier können Sie die Unterlagen im Internet einsehen: